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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von Kinderleicht Inhaber Mathias Ruck in Villmar

§ 1 Allgemeines

1.Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


§ 2 Angebote, allgemeine Bestimmungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.

2. Im Rahmen einer Kontenbeantragung des Kunden geäußerte Wünsche werden erst dann Vertragsbestandteil, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Eine mündliche Bestätigung oder tatsächliche Beachtung der Wünsche begründet keine Verpflichtung unsererseits und kann jederzeit geändert werden.

3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

4. Kann die Ware nicht in dem bei Vertragsabschluss angebotenen technischen Zustand geliefert werden, weil der Hersteller nach Abschluss des Kaufvertrages einseitig technische Verbesserungen in seiner Serienproduktion vorgenommen hat, sind wir berechtigt, die verbesserte Version zu liefern. Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behalten wir uns vor, handelsübliche technische Änderungen in dem Liefergegenstand vorzunehmen, wenn hierdurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird.

5. An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und sonstigen Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind alle Unterlagen unaufgefordert, alle anderen Unterlagen auf Anforderung unverzüglich zurückzusenden, es sei denn, diese seien dem Kunden übereignet worden.

6. Systemservice, Betreuungs-, und Administrationsleistungen, Webmaster- und Beratungsleistungen sowie Support- und Schulungsleistungen werden aufgrund von Dienstverträgen erbracht.

7. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

8. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Bestellung zustande



§ 3 Lieferung von Software

1. Ist Software zu liefern, so sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem handelsüblichen Datenträger zu übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. Der Kunde erhält eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software auf einem einzelnen Computer.

2. Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Benutzer eines Systems (lokales Netzwerk). Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung durch Dritte zu verhindern. Auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften des Lizenznehmers sind Dritte.

3. Der Lizenznehmer ist nicht befugt, die Software zu verändern oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Die Software sowie das schriftliche Material dürfen weder ganz noch teilweise kopiert oder anders vervielfältigt werden. Der Kunde ist berechtigt, zum Zwecke der Datensicherung eine Archivkopie anzufertigen.

4. Vorhandene Urheberrechtsvermerke und Registriernummern in der Software dürfen nicht entfernt werden.



§ 4 Support, Update-Service, Systemservice, Betreuung und Administration

1. Support, Update-Service, Systemservice, Betreuung und Administration bedürfen gesonderter Vereinbarung.

2. Leistungen, die nach dem Rechtsberatungsgesetz einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, sind in keinem Falle von uns geschuldet.

3. Erforderlichenfalls sind während unserer Leistungen andere Arbeiten mit der betroffenen Computeranlage einzustellen.

4. Werden besondere Reaktionszeiten vereinbart, so ist innerhalb der vereinbarten Frist mit der vereinbarten Serviceleistung zu beginnen, sofern der Kunde hierfür die Voraussetzungen geschaffen hat. Bei allen Service-Anfragen ist das Problem detailliert und reproduzierbar zu beschreiben.

5. Telefonischer Support ist unter der dem Vertragspartner bekannt gegebenen Telefonnummer erreichbar und werktags von 9 – 17 Uhr besetzt und nur für eingehende Anrufe ausgelegt. Ständige Erreichbarkeit wird nicht geschuldet, insbesondere sind Wartezeiten bei besetzter Leitung einzukalkulieren.

6. Für Support Leistungen gilt: Der Support ist nur für ausgebildete und an der Software trainierte Mitarbeiter des Vertragspartners für Problemfälle vorgesehen, die vom Vertragspartner nicht mit eigenen Mitteln gelöst werden können. Soweit vereinbart, können Serviceanfragen auch schriftlich oder per E-Mail geäußert werden.

7. Werden Vor-Ort-Einsätze oder Fernwartungsleistungen ohne Abschluss eines Vertrages erbracht, der derartige Leistungen beinhaltet, so werden diese gesondert nach unseren üblichen Sätzen berechnet.

8. Der Vertragspartner sorgt bei allen vor Ort Leistungen dafür, dass ausgebildete und geeignete Fachkräfte zur Verfügung stehen, um unseren Service-Mitarbeiter zu unterstützen und gegebenenfalls nach seinen Anweisungen selbst Wartungs- und Fehlerbehebungsarbeiten zu leisten. Alle vom Service erfassten Hard- und Softwareprodukte sind unserem Mitarbeiter so zugänglich zu machen, dass dieser unmittelbar mit seiner Tätigkeit beginnen kann, insbesondere sind Verkabelungen und Anbauten zu entfernen und verdeckte Anschlüsse freizulegen.



§ 5 Laufzeit von Verträgen über Support, Update-Service, Systemservice, Betreuung, Webmaster und Administration

1. Der Vertrag beginnt mit Beginn des auf den Vertragsschluss folgenden Monats. Er läuft bis zum Ende des Kalenderjahres und verlängert sich immer wieder um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht von einer Partei schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird.

2. Das Recht zu fristloser Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, durch die eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist oder die nicht innerhalb von 2 Wochen nach einer schriftlichen Abmahnung abgestellt werden oder sonstige Vertragsverletzungen, die nicht innerhalb von 2 Wochen nach einer schriftlichen Abmahnung abgestellt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die mit Vertragsstrafe bewehrten Pflichten und die Pflichten zur Abrechnung und Auszahlung der Lizenzgebühren.



§ 6 Preise

1. Lieferung von Hard- und Software und sonstigem Material

1.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Kunden und uns nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Versendungsort (s. § 8) zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer. Bei einer Bestellung über unseren eigenen Onlineshop unter http://www.ami-com.de entfallen innerhalb Deutschlands die Versandkosten.

1.2. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung eingetretene Kostensteigerungen durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.

2. Sonstige Leistungen

2.1. Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

2.2. Wird ein fester Zeitrahmen vereinbart, sind Leistungen, die darüber hinaus erbracht werden, nach unseren üblichen Preisen gesondert zu vergüten.

2.3. Die Lieferung von Hardware, Software oder sonstigem Material ist gesondert nach den vorstehenden Bestimmungen zu vergüten.

2.4. Alle Vergütungen sind für den vereinbarten Zeitraum im Voraus von dem Vertragspartner zu bezahlen.



§ 7 Zahlungsbedingungen

1. Die Fakturierung erfolgt in EURO.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer mit dem Kunden getroffenen Rahmenvereinbarung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen per Vorkasse fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen für Zahlungsverzug

3. Eine dem Kunden eingeräumte Kreditlinie entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät. Es tritt dann die sofortige Fälligkeit aller unserer der Kreditlinie unterfallenden Forderungen ein.

4. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und des Rechts aus § 369 HGB ist er nur befugt, soweit sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Kunden auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.



§ 8 Nachtragsauftrag

1. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns abgegeben werden.

2. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach unseren allgemein gültigen Preisen berechnet.



§ 9 Selbstbelieferungsvorbehalt, Leistungshindernisse

1. Da wir die verkaufte Ware von einem Vorlieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.

2. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr der Waren, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist.



§ 10 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Versendungsort“ vereinbart. Der Versand erfolgt, auf Kosten und Gefahr des Kunden von einem durch uns zu bestimmenden Ort.

Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart. Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Kunden geschlossen. Hierbei sind wir in der Wahl frei. Das Vorstehende gilt auch, wenn wir den Versand selbst durchführen.

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen. Beim Versand an private Endverbraucher gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.



§ 11 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an gelieferter Ware geht auf den Kunden über, wenn sämtliche uns zustehenden und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung befriedigt sind.

2. Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer) und hat er uns das vor dem Vertragsschluss schriftlich angezeigt, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Sämtliche Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache von dem Kunden verarbeitet oder umgestaltet worden ist. Im Falle berechtigter Veräußerung ist der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Die Gestattung der Weiterveräußerung ist bedingt dadurch, dass die unverzügliche Abführung der Erlöse aus dem Drittgeschäft sichergestellt ist, insbesondere bei Zahlung durch Überweisung, das Empfangskonto des Kunden nicht im Soll ist. Unsere Befugnis, die Abtretung Offenzulegen und Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Bei berechtigter Weiterveräußerung werden wir die Forderung nicht offen legen und nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekannt zu geben und alle zum etwaigen Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie uns im Falle des Selbsteinzugs durch uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.

3. Der Kunde ist zum Besitz und Gebrauch der Ware berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Kaufgegenstand vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Kunde. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts, hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen rechtzeitig ausführen zu lassen.

4. Eine etwaige Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunden wird für uns als Hersteller vorgenommen. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.



§ 12 Abnahme und Annahmeverzug; Schadensersatz wegen Nichterfüllung

1. Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.



§ 13 Mängel von Lieferungen oder Leistungen

1. Allgemeines

1.1. Für alle Kaufverträge, Werk- und Dienstverträge gelten die §§ 377 ff. HGB unmittelbar oder entsprechend, soweit nicht die VOB/B eingreift.

1.2. Die Untersuchungsobliegenheit nach vorstehender Ziffer greift bei Werkleistungen mit der Abnahme des Werks oder diesem gleichstehenden Zeitpunkt und bei Dienstleistungen mit der Ablieferung oder Aufnahme der Benutzung ein.

1.4. Soweit wir dazu nicht verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, für fehlerhafte Lieferungen oder Leistungen Ersatz zu liefern oder diese nachzubessern. Soweit dem Vertragspartner zumutbar, sind wir zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt.

1.5. Im Falle einer Nachbesserung hat der Lizenznehmer alle für die Fehlerdiagnose und Beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und bei fernmündlicher oder Nachbesserung durch Datenfernübertragung einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der in der Lage ist, an der Nachbesserung mitzuwirken. Bei einer Nachbesserung vor Ort ist Lizenzgeber ungehinderter Zugang zu der nachzubessernden Lieferung oder Leistung zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Kunden einzustellen.

1.6. Nimmt uns der Kunde auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes, der Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.

1.7. Bei Lieferung von Hardware und Fremd-Standardsoftware gilt, dass wir zum Zwecke Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller an den Vertragspartner abtreten können. Der Vertragspartner muss vor der Ausübung eines Rechts auf Rückgängigmachung des Vertrages, Herabsetzung des vereinbarten Preises oder Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses den Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nachbesserung oder Nachlieferung in Anspruch nehmen, es sei denn dies sei für den Lizenznehmer unzumutbar.

1.8. Der Vertragspartner ist verpflichtet, festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.

1.9. Wird der Liefergegenstand aufgrund der Vorgaben des Kunden, insbesondere nach von ihm überlassenen Zeichnungen erstellt, so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel des Liefergegenstandes, die auf diese Vorgaben zurückzuführen sind.

1.10. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.

1.11. Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung verjähren spätestens 3 Jahre nach Ablieferung der Leistung oder dieser gleich stehenden Zeitpunkt, soweit nicht eine kürzere gesetzliche oder in diesen AGB geregelte Verjährungsfrist eingreift.

2. Kaufverträge

2.1. Wir gewährleisten, dass die Lieferung oder Leistung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Gehört Software zum Liefergegenstand, so stimmen die Parteien überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.

2.2. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, für fehlerhafte Lieferungen oder Leistungen Ersatz zu liefern oder diese nachzubessern. Soweit dem Vertragspartner zumutbar, sind wir zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt. Lassen wir eine ihm von dem Vertragspartner gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so hat der Vertragspartner nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des vereinbarten Preises, sofern es sich um einen Kauf- oder Werkvertrag handelt.

2.3. Im Falle von Eingriffen des Kunden in die Ware, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdrücklich zugelassen sind, erlischt die Gewährleistung, es sei denn, der Kunde legt dar und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.

2.4. Die Gewährleistungsfrist für alle Waren beträgt 1 Jahr ab Auslieferung. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht die VOB/B eingreift. Ansprüche wegen Fehlern von Dienstleistungen verjähren in 1 Jahr nach Ablieferung oder Fertigstellung. Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist erlöschen alle Ansprüche wegen der Beschaffenheit der Ware oder Leistung aus eigenem oder übergegangenem Recht und gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Gewährleistungsansprüche, deliktische Ansprüche und Gesamtschuldner-Rückgriffsansprüche aus Haftung gegenüber Dritten.

2.5. Beim Verkauf von gebrauchten Waren wird, soweit wir nicht gesetzlich zwingend haften oder anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Dienstleistungen Ansprüche wegen Fehlern von Dienstleistungen verjähren in 1 Jahr nach Ablieferung oder Fertigstellung.



§ 14 Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Freizeichnung von einfacher Fahrlässigkeit gilt nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder wesentlicher vorvertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften für Schäden, die durch die Zusicherung verhindert werden sollten. Haften wir für einfache Fahrlässigkeit, so ist der Anspruch auf Ersatz des typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Falle der Culpa in Contrahendo oder der positiven Vertragsverletzung haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

2. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten, soweit diese bereits entstanden sind und nach der vorstehenden Ziffer 1 bei Entstehung nach Vertragsschluss ausgeschlossen wären.

3. Die Haftung des Lizenzgebers ist in der Höhe bei Haftung für grobe oder einfache Fahrlässigkeit auf den Betrag von EUR 10.000,- beschränkt, es sei denn dieser Betrag ist für den Lizenzgeber bei Vertragsschluss als unangemessen erkennbar.

4. Für Datenverlust oder Beschädigung wird in jedem Fall nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgemäßer Sicherungskopien gehaftet.



§ 15 Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter

1. Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.

2. Ist der Liefergegenstand mit Rechten Dritter, die gegen der Kunden geltend gemacht werden können, behaftet (Rechtsmangel), so sind wir berechtigt, den Rechtsmangel innerhalb angemessener Frist durch Erwerb des Rechts oder von Nutzungsrechten oder durch entsprechende Änderung des Liefergegenstandes oder Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehende Kosten tragen wir. Anderenfalls ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

3. Sind wir zu einer Beseitigung des Rechtsmangels nicht in der Lage, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von §§ 14 begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung der nachgewiesenen Aufwendungen, die dem Besteller durch die Rechtsverfolgung des Dritten entstanden sind.



§ 16 Vergütung eines Kostenvoranschlages

Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten.



§ 17 Widerrufsrecht

1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an den Absender der Rechnung:

2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Im Falle einer Rücksendung teilen Sie uns bitte mit, an welchem Tag und an welcher Adresse wir die Ware durch die DP AG abholen lassen können. Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für eine direkte Rücksendung nicht übernehmen können und unfrei versendete Pakete nicht annehmen!

3. Ein Widerruf ist ausgeschlossen:sobald die Ware fest eingebaut oder weiterverarbeitet wurde,

wenn es sich bei den bestellten Waren um solche handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden,

bei der Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben

zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind

Wurde die Ware durch Sie bereits genutzt, behalten wir uns vor, hierfür eine Vergütung zu verlangen. Ferner sind Sie verpflichtet, eine durch Sie verursachte Beschädigung zu ersetzen und bei unvollständiger Rücksendung die fehlenden Teile zu bezahlen.4. Zwingende gesetzliche Vorschriften, die die Haftung des Kunden weiter einschränken, bleiben unberührt.

5. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie nicht als Verbraucher bestellen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.



$ 18 Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung

1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache ami-com nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von ami-com veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.

2. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist ami-com berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an ami-com für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.



§ 19 Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.



§ 20 Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.



§ 21 Gerichtsstand / Erfüllungsort / anwendbares Recht / Teilnichtigkeit

1. Unser Geschäftssitz ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Vertragspartner auch an jedem sonstigen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für beide Parteien.

3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien berührt die Wirksamkeit dieser AGB oder der Vereinbarungen im übrigen nicht. Eine unwirksame Regelung ist viel mehr durch eine nunmehr wirksame, inhaltlich sowie wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.



§ 22 Anbieterinformation

Anbieter:

Kinderleicht
Inhaber Mathias Ruck

Sitz der Gesellschaft:
Mattheiser Str. 22a
D-65606 Villmar

Geschäftsführer:
Mathias Ruck

Ust-Id.: DE238344194
Finanzamt: Limburg-Weilburg

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 6482/9410-18
Fax: +49 (0) 6482/9410-19
Email: info@kinderleicht-villmar.de
Internet: http://www.kinderleicht-villmar.de





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